Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

Thema: Sportverein

29.03.2010

Umsatzsteuerliche Behandlung des Zwischenhandels mit Eintrittskarten

Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist keine Lieferung sondern eine sonstige Leistung, die gem. § 3a UStG am Ort des leistenden Unternehmers der Umsatzsteuer unterliegt. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr.20 UStG gilt nicht für einen Zwischenhändler sondern nur für den Veranstalter selbst.

BFH 03.06.2009, Az XI R 34/08 mehr

04.02.2010

Abgabe von Dauerkarten an Vereinsmitglieder

Die unentgeltliche Abgabe von Dauerkarten an Mitglieder stellt zwar grundsätzlich einen „Eigenverbrauchstatbestand“ dar, jedoch ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer mit 0 anzusetzen, wenn dem Verein durch die unentgeltliche Abgabe keine Kosten entstanden sind.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 05.05.1994 Az.: V 46/93
mehr

04.02.2010

Die Überlassung von Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen unterliegt dem Regelsteuersatz

Die Überlassung von Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen unterliegt umsatzsteuerlich dem Regelsteuersatz. Die Überlassung von Übertragungsrechten ist keine urheberrechtlich geschützte Tätigkeit, vielmehr hätte der Veranstalter lediglich einen Unterlassungsanspruch auf welchen durch den Überlassungsvertrag verzichtet wird. Somit sind die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst, c und b UStG bei der bloßen Überlassung von Übertragungsrechten nicht gegeben.

Urteil des FG München vom 13.05.2004 Az.: 14 K 586/04 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zurückgewiesen)
mehr

08.10.2009

Wandern ist kein Sport, Nordic Walking dagegen schon

Sofern die körperliche Ertüchtigung im Vordergrund der angebotenen Kurse steht, handelt es sich um Sportveranstaltungen i.S.d. § 4 Nr.22 b UStG, die steuerfrei sind. Im Zusammenhang damit stehende Investitionen berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug.

Urteil des FG Köln vom 08.10.2009 Az. 10 K 3794/06 mehr