Thema: Einfuhrumsatzsteuer
23.09.2009
Einfuhrumsatzsteuer unterliegt den zollrechtlichen Bestimmungen
Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.
BFH Urteil vom 23.09.2009 Az.: VII R 44/08
Kategorien: Einfuhrumsatzsteuer
Schlagworte:Einfuhrumsatzsteuer, Zinsen