Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

Thema: Steuerhinterziehung

12.10.2010

Vorsteuerabzug wird auch versagt bei „hätte wissen müssen“, dass das Unternehmen in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft eingebunden ist.

Der BFH hat die Versagung des Vorsteuerabzuges aus Eingangsrechnungen bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft erweitert. Auch das Kennen müssen der erheblichen Umstände die zur Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft gehören, reicht für das Versagen des Vorsteuerabzuges aus. Hiervon ist auch auszugehen, wenn dem Einkäufer auffällt oder auffallen sollte, dass einige Waren als sogenannte Mehrfachdurchläufer auftauchen, da dies für ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft eben typisch ist, auf den Prozentsatz dieser Mehrfachdurchläufer kommt es für die Versagung des Vorsteuerabzuges nicht an, dieser wird für alle Geschäfte mit den Scheinfirmen gestrichen.

BFH, Urt. vom 19.05.2010 – XI R 78/07

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12.10.2010

Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Auch die sogenannten Missing trader sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, zumindest solange der Rechnungsadressat keine Kenntnis von dem Umsatzsteuerkarusell hat.

BGH: Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 65/09

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12.10.2010

Maßstäbe für die Feststellung einer Teilnahme am Umsatzsteuerkarussell

Der BGH legt in dem folgenden Urteil die Maßstäbe für die Feststellungslast aber auch für die Beweiskraft von Indizien fest, welche eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei einem Umsatzsteuerkarussell rechtfertigen können, insbesondere auch, dass der Einwand von der Eigenschaft eines Vertragspartners als Distributor oder missing trader nichts gewusst zu haben, bei Vorliegen zahlreicher Indizien nicht zu einem Vorsatzausschluss führt.

BGH: Urteil vom 16.12.2009 – 1 StR 491/09

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12.10.2010

Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussell

Es besteht kein Gutglaubensschutz des Rechnungsempfängers bezüglich der Unternehmereigenschaft der im Umsatzsteuerkarussell als Scheinfirma eingeschaltenen Rechnungsausstellers, so dass ein Vorsteuerabzug regelmäßig ausscheidet.

FG Nürnberg: Urteil vom 10.11.2009 – II 18/2006

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20.08.2009

Buch- und Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Buch- und Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit wenn die Voraussetzungen auch auf andere Art beweisbar sind. Die unklare Rechtslage im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen unter falscher Angabe der Abnehmer bezüglich der Frage, ob die Steuerfreiheit dieser Umsätze zu versagen ist, rechtfertigt die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des vor dem EuGH anhängigen Verfahrens.

Beschluss des FG München vom 20.08.2009 Az 14 V 521/09 mehr

07.07.2009

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wegen falscher Angaben

Der BGH stellt sich im parallel zum Finanzgerichtlichen Verfahren ( FG Baden-Württemberg Az.: 1 V 4305/08 ) laufenden strafgerichtlichen Verfahren auf einen anderen Standpunkt und geht von der Versagung der Steuerfreiheit aus. Angesichts dieser unterschiedlichen Rechtsansichten wurde die streitentscheidende Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

EuGH- Vorlage BGH 07.07.2009 Az 1 StR 41/09 mehr

30.04.2009

Schaden im Umsatzsteuerkarussel

Die Bemessung des Schadens bei einem Umsatzsteuerkarusselgeschäft bei der Strafzumessung richtet sich nach dem im Gesamtsystem verursachten Schaden.

Urteil des BGH vom 30.04.2009 Az. 1 StR 342/08 mehr