Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

Fallgestaltungen

Allgemeines

Im Umsatzsteuerrecht muss man zunächst diejenigen Fälle bei denen sich Leistender und Leistungsempfänger in Deutschland befinden von denjenigen Fällen unterscheiden, bei denen sich eine dieser Personen im EU- Ausland oder im sonstigen Ausland ( Drittstaaten) befindet.

Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb Deutschlands

Hier liegen die häufigsten Probleme im Bereich der Formalitäten, d.h. Eingangsrechnungen werden vom Finanzamt nicht als zum Vorsteuerabzug berechtigend zugelassen auf Grund formeller Mängel. Leider immernoch viel zu häufig versäumen es Unternehmen und häufig auch deren Steuerberater die Eingangsrechnungen auf die von § 14 UStG geforderten Formalitäten zu überprüfen. Bei einer oft erst Jahre später stattfindenden Betriebsprüfung ist die Überraschung dann umso größer wenn das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus zahlreichen Rechnungen versagt und erhebliche Nachzahlungen fordert. Oft ist dann die Existenz des Unternehmens gefährdet, wenn nicht Auswege gefunden werden, bspw. auch die Prüfung, ob ein Verschulden des Steuerberaters vorliegt, das ihn schadensersatzpflichtig macht.

Noch größere existenzbedrohende Bedeutung haben Umsatzsteuerbescheide, die auf Grund von Umsatzsteuersonderprüfungen und der daraufhin erfolgten Zuschätzungen ergangen sind. Die Prüfung ergibt ein Mehrergebnis, bspw. weil durch Verprobungen oder durch Drittvergleich höhere Umsätze bewiesen werden. Die auf diese nicht erklärten Umsätze entfallende Umsatzsteuer belastet jedes Unternehmen, dies umso mehr falls diese Umsätze tatsächlich nicht erwirtschaftet worden sind. Die Problematik basiert oft auf einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung deren Vorliegen das Finanzamt dann meist zu Schätzungen veranlasst. Diese Schätzungen liegen meist weit über den tatsächlichen Umsätzen, so dass die dann hierauf entfallende Umsatzsteuer doppelt belastet, zum einen wegen der Nachzahlung, zum anderen weil diese Umsätze tatsächlich nicht vereinnahmt worden sind.

Hier ist möglichst frühzeitig mit einer gezielten Vorgehensweise zu beginnen. Ich stehe Ihnen auch bei bereits laufenden oder gerade beendeten Umsatzsteuersonderprüfungen zur Verfügung und prüfe die möglichen Vorgehensweisen.

Innergemeinschaftliche Sachverhalte und solche mit Drittlandsbezug

Nahezu jedes Unternehmen liefert oder leistet grenzüberschreitend. In Zeiten des Internets und des immer dichter gewordenen Transportnetzes nehmen die grenzüberschreitenden Sachverhalte auch oder gerade im Umsatzsteuerrecht mehr und mehr zu. Die teilweise sehr komplizierten Regeln unterscheiden meist zwischen grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU und solchen die einen Bezug zu Nicht-Eu-Staaten(Drittstaaten) haben.

Die Probleme liegen zunächst in der Prüfung, ob einzelne Lieferungen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Hier ist der Unternehmer selbst gefordert, die immer wiederkehrenden Einzelfälle durch einen qualifizierten Berater überprüfen zu lassen. Nur so kann verhindert werden, dass eine Leistung netto in Rechnung gestellt wird und das Finanzamt später diese als steuerpflichtig einstuft mit der Folge, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen muss.

Immer häufiger werden redliche Unternehmer Teil eines Umsatzsteuerkarussels. Die Folgen sind verheerend. Während organisierte Täter und Banden durch das Umsatzsteuerkarussel das deutsche Steueraufkommen um Milliarden schwächen, sind die unwissend beteiligten Unternehmer oft diejenigen die den Schaden haben. Umso wichtiger ist bereits bei ersten Anhaltspunkten für Auffälligkeiten, spätestens aber wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, einen versierten Berater hinzuzuziehen, der Sie unterstützt die steuerlichen Folgen einer etwaigen Nachzahlung aber gleichzeitig auch die strafrechtlichen Folgen zu minimieren bzw. abzuwenden.

Auch in solchen Fallgestaltungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.