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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

Thema: Umsatzsteuerkarussell

12.10.2010

Steuerliche Folgen bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell

Bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell ist sowohl der Vorsteuerabzug für Eingangsrechnungen als auch die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich zu versagen, wenn die Lieferanten oder Abnehmer lediglich als misssing trader fungiert haben, ein Gutglaubensschutz besteht insoweit nicht.

FG Saarland Urteil vom 30.06.2010 – 1 K 1319/07

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12.10.2010

Vorsteuerabzug wird auch versagt bei „hätte wissen müssen“, dass das Unternehmen in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft eingebunden ist.

Der BFH hat die Versagung des Vorsteuerabzuges aus Eingangsrechnungen bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft erweitert. Auch das Kennen müssen der erheblichen Umstände die zur Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft gehören, reicht für das Versagen des Vorsteuerabzuges aus. Hiervon ist auch auszugehen, wenn dem Einkäufer auffällt oder auffallen sollte, dass einige Waren als sogenannte Mehrfachdurchläufer auftauchen, da dies für ein Umsatzsteuerkarussellgeschäft eben typisch ist, auf den Prozentsatz dieser Mehrfachdurchläufer kommt es für die Versagung des Vorsteuerabzuges nicht an, dieser wird für alle Geschäfte mit den Scheinfirmen gestrichen.

BFH, Urt. vom 19.05.2010 – XI R 78/07

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12.10.2010

Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Auch die sogenannten Missing trader sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, zumindest solange der Rechnungsadressat keine Kenntnis von dem Umsatzsteuerkarusell hat.

BGH: Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 65/09

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12.10.2010

Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussell

Es besteht kein Gutglaubensschutz des Rechnungsempfängers bezüglich der Unternehmereigenschaft der im Umsatzsteuerkarussell als Scheinfirma eingeschaltenen Rechnungsausstellers, so dass ein Vorsteuerabzug regelmäßig ausscheidet.

FG Nürnberg: Urteil vom 10.11.2009 – II 18/2006

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12.10.2010

Grundsätzliches zum Umsatzsteuerkarussell

Das FG Saarland hat in einer grundlegenden Entscheidung ausführlich das Vorgehen und die Funktion eines Umsatzsteuerkarussells beschrieben. Die dort gemachten Ausführungen sind Grundlage der mittlerweile zahlreich ergangenen Rechtsprechung.

FG Saarland: Beschluss vom 13.05.2003 – 1 V 22/03

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