Thema: Schweiz
14.05.2008
Steuerbarkeit von Online-Angaben (sog. Online-Tests)
Besteht eine Leistung eines im Drittland ansässigen Unternehmers darin, dass die von Privatkunden online angegebenen Daten für sogenannte Tests ausgewertet werden ohne dass diese Auswertung größerer menschlicherer Arbeitskraft bedürfte, so sind die Zahlungen der Kunden der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen, dies unabhängig ob es sich um Telekommunikationsleistungen (SMS) oder Leistungen auf elektronischem Weg ( Online-Auswertung) handelt.
Beschluss des BFH vom 14.05.2008 Az. V B 227/07 mehr
Kategorien: Umsatzsteuerpflicht
Schlagworte:Drittland, Schweiz