Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

Beratung & Vertretung

Allgemein

Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich sowohl die Prüfung einzelner, auch grenzüberschreitender, Sachverhalte, die Prüfung möglicher Gestaltungsalternativen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte im behördlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht bzw. dem Bundesfinanzhof an. Gerne können Sie völlig unverbindlich mit mir Kontakt aufnehmen und sich über die Möglichkeiten einer Beratung oder Vertretung und die jeweilige Vergütung, die sich stets nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache richtet, informieren. Die Entfernung zwischen Mandant und Rechtsanwalt stellt heute in nahezu allen Fällen kein Problem dar, die neuen Medien gewährleisten eine schnelle und direkte Kommunikation und den Austausch der erforderlichen Unterlagen. Gerichts- und Behördentermine nehme ich im ganzen Bundesgebiet war.

Ich stehe Ihnen auch als Strafverteidiger im Steuerstrafverfahren zur Verfügung. Gerade im Umsatzsteuerrecht geht die Nachforderung von Steuerbeträgen meist Hand in Hand mit der Einleitung eines Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Gerade dann ist es Zeit schnell zu handeln und sich an einen unabhängigen Berater zu wenden.

 

Für Steuerberater & Rechtsanwälte

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aber auch bei alltäglichen Umsatzsteuerproblematiken handelt es sich stets um Einzelfälle, die rechtlichen Grundlagen sind oft Spezialmaterie, so dass ich auch die Unterstützung von Steuerberatern und Rechtsanwälten anbiete. Sie als Steuerberater, der sich um das Alltagsgeschäft des Mandanten kümmert und nicht die Zeit hat, sich aufwendig in diese Spezialmaterie einzulesen, können mich gerne vertraulich beauftragen. Bei einer direkten Beauftragung durch Sie, nehme ich auf Wunsch keinen Kontakt mit dem Mandanten auf, vielmehr sind nur Sie mein Ansprechpartner. Der Vorteil besteht in Ihrer Zeitersparnis und der kompetenten Beratung, gleichzeitig können Sie dem Mandanten gegenüber das fertige Ergebnis präsentieren. Als Rechtsanwalt haben Sie in einer immer stärker regulierten Rechtswirklichkeit Ihre eigenen Kernkompetenzen. Allerdings sind Einzelfragen im deutschen, innergemeinschaftlichen und im internationalen Umsatzsteuerrecht häufig für den Mandanten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, auch wenn die eigenen Kernkompetenzen dort nicht liegen. Gerne lass ich mich von Ihnen direkt beauftragen, Einzelfragen zu prüfen und Ihnen das Ergebnis zu kommen zu lassen. Der Vorteil für Ihren Mandanten drängt sich auf, da dieser seine rechtliche Beratung (von Ihnen) aus einer Hand erhält. Gerne können Sie unverbindlich mit mir in Kontakt treten und sich auch über die Vergütung informieren.