Thema: Steuerermäßigung
17.06.2009
Kein ermäßigter Steuersatz bei historischer Stadtführung
Bei einer historischen Stadtführung, die auch künstlerische Elemente besitzt ist dennoch nur eine einheitliche umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistung vorzunehmen. Dies ist stets eine Einzelfallprüfung. Die historische Stadtführung bleibt aber stets eben zumindest auch eine Stadtführung und fällt somit nicht unter die Voraussetzungen des § 12 Abs 2 UStG und die damit verbundene Steuerermäßigung.
Urteil des Niedersächsischen FG vom 17.06.2009 Az 5 K 232/08 mehr
Kategorien: Umsatzsteuerpflicht
Schlagworte:Steuerermäßigung