Thema: Strafverfahren
12.10.2010
Maßstäbe für die Feststellung einer Teilnahme am Umsatzsteuerkarussell
Der BGH legt in dem folgenden Urteil die Maßstäbe für die Feststellungslast aber auch für die Beweiskraft von Indizien fest, welche eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei einem Umsatzsteuerkarussell rechtfertigen können, insbesondere auch, dass der Einwand von der Eigenschaft eines Vertragspartners als Distributor oder missing trader nichts gewusst zu haben, bei Vorliegen zahlreicher Indizien nicht zu einem Vorsatzausschluss führt.
BGH: Urteil vom 16.12.2009 – 1 StR 491/09
Kategorien: Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerpflicht
Schlagworte:Steuerhinterziehung, Strafverfahren