Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

BMF-Schreiben zur Neuregelung des UStG ab 01.01.2010

Das Bundesfinanzministerium hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zur Anwendung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 veröffentlicht. Hierin werden die Verwaltungsanweisungen für die neuen Regelungen auch anhand von Beispielen erläutert.

BMF-Schreiben vom 03.09.2009 mehr

Änderung des BMF-Schreibens vom 04.09.2009 zum „neuen“ UStG

Das BMF hat noch vor dem Inkrafttreten der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen sein eigenes BMF-Schreiben vom 04.09.2009 in einigen Punkten geändert. Dies erfährt Geltung ab dem 01.01.2010.

BMF-Schreiben vom 8.12.2009

mehr

Umfassende Gesetzesänderung zum 01.01.2010

Der Bundestag und Bundesrat haben durch das Jahressteuergesetz 2009 umfangreiche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen. Diese Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie die insbesondere die innergemeinschaftlichen Sachverhalte leichter zu beurteilen, das Vorsteuerabzugsverfahren für ausländische Unternehmer leichter zu handhaben und den innereuropäischen Umsatzsteuerbetrug noch stärker eingrenzen lassen soll.

mehr

BMF-Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BMF hat zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 ein Schreiben zur Anwendung hinsichtlich des Vorsteuervergütungsverfahrens herausgegeben, in welchem die einzelnen Konstellationen beschrieben sind. Für den Zeitraum ab 01.01.2010 wird dringend angeraten, die dort aufgeführten Grundsätze zu befolgen.

BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2009 – IV B 9 – S 7359/09/10001 – (2009/0796941) –

mehr

Düsseldorfer Verfahren contra Umsatzsteuervoranmeldung

Die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ entpflichtet nicht von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, entgegen der teilweisen praktischen Handhabung, handelt es sich bei den Beträgen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ lediglich um Vorauszahlungen ohne jegliche Abgeltungswirkung.

Beschluss des Hessischen FG vom 26.11.2009 Az. 6 V 2309/09 mehr

Umsatzsteuerliche Bewertung der Hauptleistung

Bei der Bestimmung des Leistungsortes einer sonstigen Leistung ist stets der Charakter der Hauptleistung entscheidend, wenn die einzelnen Leistungen nur künstlich aufgespalten werden können. Die neben der Hauptleistung erbrachten Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich dann das Schicksal der Hauptleistung.

Urteil des Sächsischen FG vom 11.11.2009 Az. 1 K 1237/08 mehr

Aufrechnung des FA während Wohlverhaltensphase

Die Aufrechnung des FA von Steuererstattungsansprüchen mit vor Insolvenzantragstellung entstandenen Steuerschulden ist rechtmäßig, wenn sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase befindet und das neue Unternehmen nicht aus dem insolventen Unternehmen hervorging.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.10.2009 Az 16 K 250/09 mehr

Wandern ist kein Sport, Nordic Walking dagegen schon

Sofern die körperliche Ertüchtigung im Vordergrund der angebotenen Kurse steht, handelt es sich um Sportveranstaltungen i.S.d. § 4 Nr.22 b UStG, die steuerfrei sind. Im Zusammenhang damit stehende Investitionen berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug.

Urteil des FG Köln vom 08.10.2009 Az. 10 K 3794/06 mehr

Einfuhrumsatzsteuer unterliegt den zollrechtlichen Bestimmungen

Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.

BFH Urteil vom 23.09.2009 Az.: VII R 44/08

mehr

Ort der sonstigen Leistung bei Untersuchung von Blutproben

Ein Tierarzt, der zugesandte Blutproben aus dem EU-Ausland untersucht und die Untersuchungsergebnisse den Auftraggebern zur Verfügung stellt, erbringt keine gutachterliche Tätigkeit, sondern Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die stets am Tätigkeitsort ausgeführt werden.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 09.09.2009 Az. 5 K 211/04 u.a. mehr