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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:
– Steuerrecht
– Strafrecht
– Erbrecht
– IT-Recht
– Allgemeines Zivilrecht

Kategorie: innergemeinschaftliche Lieferung

29.03.2010

Umsatzsteuerliche Behandlung des Zwischenhandels mit Eintrittskarten

Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist keine Lieferung sondern eine sonstige Leistung, die gem. § 3a UStG am Ort des leistenden Unternehmers der Umsatzsteuer unterliegt. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr.20 UStG gilt nicht für einen Zwischenhändler sondern nur für den Veranstalter selbst.

BFH 03.06.2009, Az XI R 34/08 mehr

01.01.2010

BMF-Schreiben zur Neuregelung des UStG ab 01.01.2010

Das Bundesfinanzministerium hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zur Anwendung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 veröffentlicht. Hierin werden die Verwaltungsanweisungen für die neuen Regelungen auch anhand von Beispielen erläutert.

BMF-Schreiben vom 03.09.2009 mehr

03.12.2009

BMF-Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BMF hat zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 ein Schreiben zur Anwendung hinsichtlich des Vorsteuervergütungsverfahrens herausgegeben, in welchem die einzelnen Konstellationen beschrieben sind. Für den Zeitraum ab 01.01.2010 wird dringend angeraten, die dort aufgeführten Grundsätze zu befolgen.

BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2009 – IV B 9 – S 7359/09/10001 – (2009/0796941) -

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11.11.2009

Umsatzsteuerliche Bewertung der Hauptleistung

Bei der Bestimmung des Leistungsortes einer sonstigen Leistung ist stets der Charakter der Hauptleistung entscheidend, wenn die einzelnen Leistungen nur künstlich aufgespalten werden können. Die neben der Hauptleistung erbrachten Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich dann das Schicksal der Hauptleistung.

Urteil des Sächsischen FG vom 11.11.2009 Az. 1 K 1237/08 mehr

26.08.2009

Vorliegen eines Reihengeschäftes

Das Vorliegen eines Reihengeschäftes im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss vom Steuerpflichtigen bewiesen werden, die bloße Behauptung es habe sich um ein Reihengeschäft gehandelt reicht nicht aus.

Beschluss des FG München vom 26.08.2009 Az. 3 V 1503/09 mehr

20.08.2009

Buch- und Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Buch- und Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit wenn die Voraussetzungen auch auf andere Art beweisbar sind. Die unklare Rechtslage im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen unter falscher Angabe der Abnehmer bezüglich der Frage, ob die Steuerfreiheit dieser Umsätze zu versagen ist, rechtfertigt die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des vor dem EuGH anhängigen Verfahrens.

Beschluss des FG München vom 20.08.2009 Az 14 V 521/09 mehr

03.08.2009

Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung und der Abholung durch einen Bevollmächtigten der Abnehmerfirma

Urteil des BFH vom 03.08.2009 Az.: XI B 79/08

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07.07.2009

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wegen falscher Angaben

Der BGH stellt sich im parallel zum Finanzgerichtlichen Verfahren ( FG Baden-Württemberg Az.: 1 V 4305/08 ) laufenden strafgerichtlichen Verfahren auf einen anderen Standpunkt und geht von der Versagung der Steuerfreiheit aus. Angesichts dieser unterschiedlichen Rechtsansichten wurde die streitentscheidende Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

EuGH- Vorlage BGH 07.07.2009 Az 1 StR 41/09 mehr

30.04.2009

Schaden im Umsatzsteuerkarussel

Die Bemessung des Schadens bei einem Umsatzsteuerkarusselgeschäft bei der Strafzumessung richtet sich nach dem im Gesamtsystem verursachten Schaden.

Urteil des BGH vom 30.04.2009 Az. 1 StR 342/08 mehr

11.03.2009

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung trotz falscher Angaben

Das Vorliegen der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss anhand von objektiven Gesichtspunkten geprüft werden. Verschleiert ein Exporteur seine wahren Abnehmer, kann im Nachhinein aber festgestellt werden, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt sind, so sind die Lieferungen steuerfrei. Es bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob allein die Tatsache, dass der Leistende dem Empfänger ermöglicht hat Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu hinterziehen, dazu führt, dass die Steuerfreiheit im Ursprungsland zu versagen ist.

Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 11.03.2009 Az. 1 V 4305/08 mehr