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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:
– Steuerrecht
– Strafrecht
– Erbrecht
– IT-Recht
– Allgemeines Zivilrecht

Kategorie: Normen und BMF-Schreiben

01.01.2010

BMF-Schreiben zur Neuregelung des UStG ab 01.01.2010

Das Bundesfinanzministerium hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zur Anwendung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 veröffentlicht. Hierin werden die Verwaltungsanweisungen für die neuen Regelungen auch anhand von Beispielen erläutert.

BMF-Schreiben vom 03.09.2009 mehr

08.12.2009

Änderung des BMF-Schreibens vom 04.09.2009 zum “neuen” UStG

Das BMF hat noch vor dem Inkrafttreten der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen sein eigenes BMF-Schreiben vom 04.09.2009 in einigen Punkten geändert. Dies erfährt Geltung ab dem 01.01.2010.

BMF-Schreiben vom 8.12.2009

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04.12.2009

Umfassende Gesetzesänderung zum 01.01.2010

Der Bundestag und Bundesrat haben durch das Jahressteuergesetz 2009 umfangreiche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen. Diese Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie die insbesondere die innergemeinschaftlichen Sachverhalte leichter zu beurteilen, das Vorsteuerabzugsverfahren für ausländische Unternehmer leichter zu handhaben und den innereuropäischen Umsatzsteuerbetrug noch stärker eingrenzen lassen soll.

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03.12.2009

BMF-Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BMF hat zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 ein Schreiben zur Anwendung hinsichtlich des Vorsteuervergütungsverfahrens herausgegeben, in welchem die einzelnen Konstellationen beschrieben sind. Für den Zeitraum ab 01.01.2010 wird dringend angeraten, die dort aufgeführten Grundsätze zu befolgen.

BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2009 – IV B 9 – S 7359/09/10001 – (2009/0796941) -

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26.06.2009

BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Heilbehandlungen

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben über die Steuerbefreiung des §4 Nr. 14 UStG und dessen Voraussetzungen informiert. Es werden die einzelnen Voraussetzungen sowie die Abgrenzung der möglichen umsatzsteuerlichen Sachverhalte bei Heilbehandlungen beschrieben.

BMF-Schreiben vom 26.06.2009 IV B 9 – S 7170/08/10009
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