Über mich

Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@umsatzsteuer-beratung.de

Rechtsgebiete:
– Steuerrecht
– Strafrecht
– Erbrecht
– IT-Recht
– Allgemeines Zivilrecht
tippit2010.de

Umsatzsteuerliche Behandlung des Zwischenhandels mit Eintrittskarten

Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist keine Lieferung sondern eine sonstige Leistung, die gem. § 3a UStG am Ort des leistenden Unternehmers der Umsatzsteuer unterliegt. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr.20 UStG gilt nicht für einen Zwischenhändler sondern nur für den Veranstalter selbst.

BFH 03.06.2009, Az XI R 34/08 mehr

Abgabe von Dauerkarten an Vereinsmitglieder

Die unentgeltliche Abgabe von Dauerkarten an Mitglieder stellt zwar grundsätzlich einen „Eigenverbrauchstatbestand“ dar, jedoch ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer mit 0 anzusetzen, wenn dem Verein durch die unentgeltliche Abgabe keine Kosten entstanden sind.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 05.05.1994 Az.: V 46/93
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Die Überlassung von Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen unterliegt dem Regelsteuersatz

Die Überlassung von Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen unterliegt umsatzsteuerlich dem Regelsteuersatz. Die Überlassung von Übertragungsrechten ist keine urheberrechtlich geschützte Tätigkeit, vielmehr hätte der Veranstalter lediglich einen Unterlassungsanspruch auf welchen durch den Überlassungsvertrag verzichtet wird. Somit sind die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst, c und b UStG bei der bloßen Überlassung von Übertragungsrechten nicht gegeben.

Urteil des FG München vom 13.05.2004 Az.: 14 K 586/04 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zurückgewiesen)
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Steuerhinterziehung im Profifußball

Werden Gehaltszahlungen über eine Werbeagentur mit Hilfe eines Scheinvertrages an einen Profifußballer weitergeleitet, so stellt dies eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Profifußballers dar. Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, basierend auf einem Scheinvertrag, mit gesondertem Mehrwertsteuerausweis, stellt eine Steuerhinterziehung dar, selbst wenn die Mehrwertsteuer vom Leistenden abgeführt wird.

Urteil des BGH vom 20.03.2002 Az.: 5 StR 448/01
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BMF-Schreiben zur Neuregelung des UStG ab 01.01.2010

Das Bundesfinanzministerium hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zur Anwendung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 veröffentlicht. Hierin werden die Verwaltungsanweisungen für die neuen Regelungen auch anhand von Beispielen erläutert.

BMF-Schreiben vom 03.09.2009 mehr

Änderung des BMF-Schreibens vom 04.09.2009 zum “neuen” UStG

Das BMF hat noch vor dem Inkrafttreten der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen sein eigenes BMF-Schreiben vom 04.09.2009 in einigen Punkten geändert. Dies erfährt Geltung ab dem 01.01.2010.

BMF-Schreiben vom 8.12.2009

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Umfassende Gesetzesänderung zum 01.01.2010

Der Bundestag und Bundesrat haben durch das Jahressteuergesetz 2009 umfangreiche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen. Diese Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie die insbesondere die innergemeinschaftlichen Sachverhalte leichter zu beurteilen, das Vorsteuerabzugsverfahren für ausländische Unternehmer leichter zu handhaben und den innereuropäischen Umsatzsteuerbetrug noch stärker eingrenzen lassen soll.

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BMF-Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BMF hat zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 ein Schreiben zur Anwendung hinsichtlich des Vorsteuervergütungsverfahrens herausgegeben, in welchem die einzelnen Konstellationen beschrieben sind. Für den Zeitraum ab 01.01.2010 wird dringend angeraten, die dort aufgeführten Grundsätze zu befolgen.

BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2009 – IV B 9 – S 7359/09/10001 – (2009/0796941) -

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Düsseldorfer Verfahren contra Umsatzsteuervoranmeldung

Die Teilnahme am “Düsseldorfer Verfahren” entpflichtet nicht von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, entgegen der teilweisen praktischen Handhabung, handelt es sich bei den Beträgen nach dem “Düsseldorfer Verfahren” lediglich um Vorauszahlungen ohne jegliche Abgeltungswirkung.

Beschluss des Hessischen FG vom 26.11.2009 Az. 6 V 2309/09 mehr

Umsatzsteuerliche Bewertung der Hauptleistung

Bei der Bestimmung des Leistungsortes einer sonstigen Leistung ist stets der Charakter der Hauptleistung entscheidend, wenn die einzelnen Leistungen nur künstlich aufgespalten werden können. Die neben der Hauptleistung erbrachten Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich dann das Schicksal der Hauptleistung.

Urteil des Sächsischen FG vom 11.11.2009 Az. 1 K 1237/08 mehr