Steuerliche Folgen bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell
Bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell ist sowohl der Vorsteuerabzug für Eingangsrechnungen als auch die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich zu versagen, wenn die Lieferanten oder Abnehmer lediglich als misssing trader fungiert haben, ein Gutglaubensschutz besteht insoweit nicht.
FG Saarland Urteil vom 30.06.2010 – 1 K 1319/07
Kategorien: Steuerhinterziehung, Vorsteuerabzug
Schlagworte:innergemeinschaftliche Lieferung, Umsatzsteuerkarussell